Wir reinigen Ihre Immobilie, dazu gehört auch die Treppenhausreinigung und auf Wunsch auch die Reinigung der Fenster sowie der Zugänge und Kellerräume. Diesen Service können Sie auch seperat bei uns Buchen.
Dies sind natürlich nur Beispiele, wenn Sie hierzu noch Fragen haben dann rufen Sie uns gerne an. Oder nutzen unseren Rückrufservice. Lassen Sie kostenlos und unverbindlich beraten. Beratung und Service vor Ort. Unser Einzugsgebiet ist Hamburg und die Umgebung
Wir sorgen für einen gepflegten, sauberen und ordentlichen Zustand und somit für den Werterhalt. Auch eine Wohnungsauflösung gehört zu unserem Aufgabenbereich, sowie die Wohnungsübergabe bei Abschluss eines neuen Mietvertrages.Kontrollgänge und das ablesen von Zählerständen. Auch Kellerräume entrümpeln wäre möglich. Wir reinigen Ihre Gehwege, Dächer, Auffahrten und Zugänge, tauschen defekte Leuchtmittel und vieles mehr.
Dies sind natürlich nur Beispiele, wenn Sie hierzu noch Fragen dann rufen Sie uns gerne an. Mehr Informationen zum Thema Gartenpflege finden Sie hier
Informationen für den Mieter und Vermieter
Ja, die Kosten für einen Hausmeisterservice können in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden. Diese Aufwendungen zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen und können in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen typische Arbeiten, die normalerweise von Haushaltsmitgliedern erledigt werden, wie Reinigungsarbeiten, Gartenpflege oder kleinere Reparaturen. Der Hausmeisterservice fällt darunter.
Sie können 20 % der Arbeitskosten, jedoch maximal 4.000 Euro pro Jahr, von der Steuer absetzen. Dabei sind nur die Arbeitskosten absetzbar, nicht jedoch Materialkosten.
Sie müssen eine Rechnung für die erbrachten Dienstleistungen erhalten und die Zahlung muss unbar, also beispielsweise per Überweisung, erfolgen. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
Sie geben die Kosten in der Anlage "Haushaltsnahe Dienstleistungen" Ihrer Steuererklärung an. Hier tragen Sie die Summe der gezahlten Arbeitskosten ein.
Auch Mieter können die anteiligen Kosten des Hausmeisterservices, die über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden, steuerlich geltend machen. Hierzu sollten sie die Nebenkostenabrechnung und eine Bescheinigung des Vermieters über die haushaltsnahen Dienstleistungen beifügen.
Hausmeisterservice zahlen?
Ja, Mieter müssen die Kosten für den Hausmeisterservice bezahlen, wenn dies im Mietvertrag und in der Nebenkostenabrechnung entsprechend vereinbart ist. Die Umlage der Kosten für den Hausmeisterservice erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen der Betriebskostenverordnung (BetrKV). H
Im Mietvertrag muss klar geregelt sein, dass die Kosten für den Hausmeisterservice als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Der Mietvertrag sollte eine detaillierte Auflistung der umlagefähigen Betriebskosten enthalten.
Der Hausmeisterservice kann eine Vielzahl von Aufgaben umfassen, wie z.B. Reinigung des Treppenhauses, Pflege der Außenanlagen, Winterdienst, kleinere Reparaturen und Wartungsarbeiten. Es ist wichtig, dass diese Aufgaben klar definiert sind.
Die Kosten für den Hausmeisterservice werden in der jährlichen Nebenkostenabrechnung aufgeschlüsselt und anteilig auf die Mieter verteilt. Der Verteilungsschlüssel (z.B. nach Wohnfläche oder Anzahl der Bewohner) muss ebenfalls im Mietvertrag festgelegt sein.
Die Nebenkostenabrechnung muss transparent und nachvollziehbar sein. Der Vermieter muss die tatsächlich angefallenen Kosten nachweisen können.
Die Kosten für den Hausmeisterservice müssen ortsüblich und angemessen sein. Mieter haben das Recht, die Abrechnungen und die entsprechenden Belege einzusehen, um die Rechtmäßigkeit der Kostenüberwälzung zu überprüfen.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für den Hausmeisterservice zu tragen. Sollte es Unklarheiten oder Unstimmigkeiten bei der Abrechnung geben, können Mieter die Abrechnung prüfen lassen und gegebenenfalls Einspruch erheben.